AGB
Allgemeines
Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für
sämtliche - auch künftige - geschäftliche Beziehungen, insbesondere Lieferungen,
Leistungen und sonstige Rechtsgeschäfte zwischen uns und unseren Kunden.
Abweichende Vereinbarungen und Ergänzungen, telefonische und mündliche
Abmachungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt
werden.
Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Sie
werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei
uns ausdrücklich widersprechen. Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen
berührt nicht die Gültigkeit des
Gesamtvertrages.
Angebote
Unsere Angebote sind stets
freibleibend. Die in Prospekten, Preislisten, Katalogen, Rundschreiben und
sonstigen Drucksachen oder in dem zum Angebot gehörigen Unterlagen enthaltenen
Angaben, wie insbesondere Abbildungen, Beschreibungen, technische Daten und
Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich. Für die Richtigkeit von technischen
Daten und sonstigen Angaben in Herstellerprospekten wird keine Haftung
übernommen. Technische Änderungen bleiben vorbehalten. Etwaige Abweichungen sind
dementsprechend hinzunehmen, soweit sie für den Kunden zumutbar
sind.
Auftragsbestätigung
Telefonisch erteilte Aufträge sind
für den Besteller verbindlich. Für uns tritt die Bindung mit schriftlicher
Auftragsbestätigung ein. Die Auftragsbestätigung kann bei entsprechender
Liefermöglichkeit auch mit der Rechnung zugeschickt werden. Beanstandungen der
Auftragsbestätigung sind innerhalb einer Woche nach Zugang zulässig.
Beanstandungen haben schriftlich zu erfolgen. Bei Preis- und Kostenerhöhungen
zwischen dem Vertragsabschluß und dem vereinbarten Liefertermin sind wir
berechtigt, eine entsprechende angemessene Preisberichtigung vorzunehmen, sofern
zwischen dem Vertragsschluß und dem vereinbarten Liefertermin ein Zeitraum von
mehr als 4 Monaten liegt.
Preise und Zahlungsbedingungen
Unsere
Preise verstehen sich rein netto Versandstelle. Alle Preise und Nebenkosten
insbesondere Versandkosten werden nach unserer jeweils gültigen Preisliste
berechnet.
Zahlungen sind spätestens innerhalb von 30 Tagen nach
Rechnungsdatum in bar zu leisten. Bei Nichteinhaltung des 30tätigen
Zahlungsziels berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweils
gültigen Diskontsatz der Stadtsparkasse. Die Geltendmachung eines weitergehenden
Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Dem Besteller steht kein
Zurückbehaltungsrecht gegenüber unseren Forderungen zu. Eine Aufrechnung ist nur
mit Gegenforderungen zulässig, die von uns unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt sind. Alle unsere Forderungen einschließlich derjenigen, für die
wir Wechsel hereingenommen haben oder für die Ratenzahlung vereinbart ist,
werden sofort fällig, wenn die Zahlungsziele nicht eingehalten werden oder und
nach dem Vertragsabschluß eine wesentliche Verschlechterung in den
Vermögensverhältnissen des Bestellers bekannt wird. In diesem Falle sind wir
auch berechtigt vom Vertrag
zurückzutreten.
Lieferung
Allgemeines
Die Lieferung erfolgt
ab Lager auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Ist frei Haus Lieferung vereinbart,
ist der Gefahrenübergang davon unberührt. Die Lieferung ist unverzüglich bei
Empfang auf Vollständigkeit und Beschädigung sowie Mangelfreiheit zu prüfen.
Liefertermine und Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten, sind aber
für uns nicht verbindlich. Die Durchführung der erteilten Aufträge erfolgt
vorbehaltlich rechtzeitiger und genügender Belieferung durch unsere
Vorlieferanten. Sollte sich die Auslieferung der Ware verzögern, so kann uns der
Besteller eine Nachfrist von mindestens 30 Tagen setzen. Für die Einhaltung
dieser Nachfrist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware. Höhere Gewalt,
Arbeitskampf, Maßnahmen und sonstige unvorhersehbare Hindernisse, die wir trotz
der nach den Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden können - gleich ob in
unserem Betrieb oder bei einem Lieferanten eingetreten - wie Betriebsstörungen,
behördliche Eingriffe, Verzögerung der Lieferung von Waren und Bauteilen,
sonstige nicht richtige oder nicht rechtzeitige Selbstbelieferung befreien uns
für die Dauer ihrer Auswirkungen und im Falle der Unmöglichkeit voll von der
Lieferpflicht. Wird durch die obengenannten Ereignisse die Lieferung
nachträglich unmöglich oder unzumutbar, sind wir berechtigt, vom Vertrage
zurückzutreten. Im Falle unseres Lieferverzuges oder der von uns zu vertretenden
Unmöglichkeit der Leistung sind Schadensersatzansprüche bei Kaufleuten
ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei
unseren leitenden Angestellten oder der Firmenleitung vor. Bei Nichtkaufleuten
beschränkt sich der Verzug oder verschuldeter nachträglicher Unmöglichkeit die
Schadensersatzpflicht auf den nachgewiesenen Schaden, höchstens jedoch auf 10%
unseres Rechnungswertes der Ware, mit deren Lieferung wir uns in Verzug befinden
oder deren Lieferung uns unmöglich geworden ist. Die Schadensbegrenzung gilt
nicht, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorgelegen hat. Sollte der
Besteller bei uns bestellte bzw. in Auftrag gegebene Ware nicht annehmen oder
bei Anlieferung die vereinbarten Zahlungsmittel nicht bereit halten, befindet er
sich in Zahlungsverzug.
Versendung - Gefahrübergang
Die
Versendung erfolgt auf Gefahr des Käufers. Bei Lieferung und Montage durch uns
geht die Gefahr mit dem Einbau auf den Käufer über. Verzögert sich die
Versendung aufgrund einer Anweisung des Käufers, geht die Gefahr mit Herstellung
der Versandbereitschaft auf den Käufer über; wir sind in diesem Fall berechtigt,
die Lagergebühren, mindestens 0,5% des Rechnungsbetrages pro Monat in Rechnung
zu stellen. Der Kaufpreis bzw. das sonstige Entgelt werden in diesem Falle mit
der Herstellung der Versandbereitschaft fällig.
Mängelrügen und
Mängelhaftung
Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach diesen
Verkaufs- und Lieferbedingungen. Alle hierin nicht ausdrücklich zugestandenen
Ansprüche, auch Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund sind
ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhten auf einer zumindest grob fahrlässigen
Vertragsverletzung durch uns, durch einen gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen.
Mängelrügen müssen unverzüglich , spätestens 5 Werktage
nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort bei uns schriftlich und spezifiziert
eingehen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht
entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich zu
rügen. Bei begründeter Mängelrüge steht und das Wahlrecht zwischen Nachbesserung
, Nachlieferung, Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) und Minderung
(Herabsetzung der Vergütung) zu. Darüber hinaus bestehen grundsätzlich keine
weiteren Ansprüche gegen uns, insbesondere keine Schadensersatzansprüche wegen
unmittelbarer und mittelbarer Schäden, soweit nicht nachstehend etwas anderes
vereinbart ist. Zugesicherte Eigenschaften im Sinne von 459 BGB sind als
Zusicherung ausdrücklich zu kennzeichnen. Eine Bezugnahme auf DIN-Norm
beinhaltet nur die nähere Warenbezeichnung und begründet keine Zusicherung durch
uns, es sei denn, daß eine Zusicherung ausdrücklich vereinbart wurde. Fehlt
jedoch der Ware eine zugesicherte Eigenschaft , so leisten wir auch
Schadensersatz. Für Mängelfolgeschäden haften wir nur, wenn unsere Kunden gerade
durch die Zusicherung gegen derartige Mängelfolgeschäden abgesichert werden
sollten. In jedem Fall ist unsere Haftung auf das Erfüllungsinteresse
beschränkt.
Um einen Gewährleistungsanspruch geltend zu machen, ist es
grundsätzlich erforderlich, daß defekte Teile und eine genaue Fehlerbeschreibung
mit Angabe der Modell- und Seriennummer und eine Kopie des Lieferscheins, mit
dem das Gerät geliefert wurde, an uns eingeschickt bzw. an uns angeliefert
werden.Unsachgemäße Benutzung, Lagerung sowie Handhabung von Geräten , sowie
Fremdeingriffe und das Öffnen von Geräten haben zur Folge, daß der
Gewährleistungsanspruch erlischt. Sollte im Rahmen unserer Reparaturbemühungen
auf den zu reparierenden Geräten befindliche Daten verloren gehen, so ist dieses
Risiko vom Auftraggeber zu tragen.
Gewerbliches
Schutzrecht
Soweit nichts anderes vereinbart, übernehmen wir keine
Haftung dafür, daß die von uns gelieferten Waren nicht gewerbliche Schutzrechte
Dritter verletzen. Der Besteller ist verpflichtet, uns unverzüglich Mitteilung
zu machen, falls ihm gegenüber derartige Verletzungen gerügt werden. Sind die
gelieferten Waren nach Entwürfen oder Anweisungen des Bestellers gebaut worden,
so hat der Besteller uns von allen Forderungen freizustellen, die aufgrund von
Verletzungen gewerblicher Schutzrechte von Dritten erhoben werden. Etwaige
Prozeßkosten sind angemessen zu
bevorschussen.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben
bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum (Vorbehalt). Der
Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, wenn einzelne Forderungen des
Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen worden sind und uns die
jeweilige Saldoforderung bei laufender Rechnung, gleichgültig aus welchem
Rechtsgrunde, gegen den Kunden zusteht. Die Bearbeitung, Verarbeitung, Montage
oder sonstige Verwertung von uns gelieferter, noch in unserem Eigentum stehender
Ware gilt als in unserem Auftrage erfolgt, ohne daß für uns Verbindlichkeiten
hieraus erwachsen. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen
vermischt oder verbunden, so tritt uns der Kunde mit Wirksamwerden dieser
Verkaufs- und Lieferbedingungen seine Eigentums- und Miteigentumsrechte an den
vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen mit
kaufmännischer Sorgfalt unentgeltlich für uns. Der Kunde darf die gelieferte
Ware nur in gewöhnlichem Geschäftsverkehr veräußern und nur, sofern mit seinem
Abnehmer kein Abtretungsverbot vereinbart wird. Die Vereinbarung eines
Abtretungsverbotes mit seinem Abnehmer ist ausdrücklich untersagt. Weiter ist
dem Kunden ausdrücklich untersagt, mit seinem Abnehmer die Einstellung seiner
Forderungen aus von uns gelieferter Ware in ein Kontokorrentverhältnis zu
vereinbaren. Der Kunde ist ferner verpflichtet, seinen Abnehmern unseren
Eigentumsvorbehalt aufzuerlegen. Unsere Eigentumsvorbehaltsrechte (einfacher,
erweiterter, verlängerter und Kontokorrentvorbehalt) erlöschen auch dann nicht,
wenn von uns stammende Ware von einem anderen Käufer erworben wird, solange
dieser die Ware noch nicht bei uns bezahlt hat. Dieses gilt insbesondere für den
Verkauf im Rahmen verbundener Unternehmen. Beeinträchtigungen unserer Rechte,
insbesondere Pfändungen muß der Kunde offenbaren bzw. unverzüglich schriftlich
anzuzeigen. Bei Pfändungen hat er uns unverzüglich eine Abschrift des
Pfändungsprotokolls und eine eidesstattliche Versicherung zu übersenden, aus der
hervorgeht, daß unser Eigentumsvorbehalt an der gepfändeten Sache noch besteht.
Mit Wirksamwerden dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen tritt der Kunde uns
sämtliche Ansprüche mit allen Nebenrechten und Sicherheiten bis zu völligen
Tilgung aller unserer Forderungen, die ihm aus künftigen Veräußerungen von uns
gelieferter Ware gegen seine Abnehmer entstehen, ab, und zwar in Höhe des
Rechnungsbetrages der von uns gelieferten und von dem Kunden veräußerten Ware.
Übersteigt der Wert der uns gegebenen Abtretungen und Sicherungen unsere
Forderungen insgesamt um mehr als 20%, so verpflichten wir uns, auf Verlangen
des Kunden insoweit nach unserer Wahl entsprechende Sicherheiten freizugeben.
Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung seinem Abnehmer
bekanntzugeben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen den Abnehmer
erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Auch wir sind
berechtigt, den Abnehmer unseres Kunden von der Abtretung zu benachrichtigen.
Dies gilt als Widerruf der nachstehenden Einziehungsermächtigung. Der Kunde ist
ermächtigt, die abgetretene Forderung für uns einzuziehen, jedoch nur solange,
als er seiner Zahlungspflicht uns gegenüber vertragsgemäß nachkommt. Die
Ermächtigung des Kunden zum Einzug der Forderung kann durch uns widerrufen
werden. Die eingezogenen Beträge hat der Kunde gesondert aufzubewahren und
unverzüglich an uns abzuführen. Interventionskosten trägt der Kunde. Als
Veräußerung im sinne dieser Verkaufs- und Lieferungsbedingungen gelten auch
Verarbeitung, Montage oder sonstige Verwertung, insbesondere der Einbau in nicht
von uns gelieferte Geräte. Sollte der Abnehmer mit seinen Kunden ein
Kontokorrentverhältnis bezüglich seiner Forderung vereinbart haben, so tritt er
bereits jetzt seine Kontokorrentforderung gegen seinen Kunden in Höhe des
Rechnungswertes der von uns gelieferten Waren bis zur völligen Tilgung aller
Forderungen ab.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort
für alle Ansprüche aus den mit uns abgeschlossenen Verträgen, auch für die
Zahlungsverpflichtungen des jeweiligen Kunden ist ausschließlich Siegburg. Als
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten - auch Klagen im Wechsel-, Scheck- und
Urkundenprozeß mit den Vertragspartnern, welche Vollkaufleute bzw. im
Handelsregister eingetragene juristische Personen sind sowie Personen, die ihren
Wohnsitz im Ausland haben, wird das für Köln zuständige Gericht vereinbart. Es
gilt ausschließlich deutsches Recht.